Von unserem Verein werden u. a. folgende Gewässer rund um Neuhaus/Elbe betreut und können mit einer gültigen Jahresangelberechtigung des Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. beangelt werden.
Die Möglichkeit für den Erwerb einer Tageskarte/Gastangelkarte finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
--> Die aktuellste Version ist auch stets unter folgendem Link zu finden:
https://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13411
Eine komplett Übersicht zu den Gewässern, weitere Details und Angelbereiche sowie die zu beachtenden Regelungen finden Sie auf der sehr guten Internetseite des Landesangelverbands Mecklenburg-Vorpommern (www.lav-mv.de).
Obige Links zu den einzelnen Gewässern verweisen auch auf das digitale Gewässerverzeichnis des LAV MV
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/
(vielen Dank für die Genehmigung!)
Das komplette Verzeichnis gibt es unter folgendem Link als PDF-Download:
http://www.lav-mv.de/downloads/Gewaesserverzeichnis.pdf
Der LAV MV hat mit der Berufsfischerei eine neue Vereinbarung zum Beangeln von weiteren Gewässern teilweise auch in unserer Region getroffen. Diese Gewässer dürfen mit einer gültigen Angelberechtigung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. beangelt werden.
Zusätzlich ist der folgende Coupon an diesen Gewässern stets bei den eigenen Unterlagen mitzuführen und die aufgeführten Regeln zu beachten!
Entweder den obigen Coupon per Rechts-Klick auf der Maus als Bild/Grafik auf dem eigenen PC abspeichern oder als Word-Dokument von der Seite des LAV unter folgendem Link herunterladen und jeweils ausgedruckt mitführen
http://www.lav-mv.de/mitteilungen.php?download=147&o=1
Fischart | Mindestmaß | Schonzeit |
Aal | 50 cm | 01. Dezember bis 28. Februar |
Aland | 30 cm | keine |
Bachforelle | 30 cm | 01. Oktober bis 31. März |
Barsch | 20 cm | 01. Januar bis 30. April |
Hecht | 50 cm | 01. Januar bis 30. April |
Karpfen | 40 cm | keine |
Quappe | 35 cm | 01. Januar bis 15. Februar |
Rapfen | -- | ganzjährig |
Schleie | 30 cm | keine |
Wels | 50 cm | keine |
Zander | 50 cm | 01. Januar bis 30. Mai |
Mitgenommene maßige Fische dürfen nur als Nahrungsmittel für den eigenen Bedarf und nicht als Tierfutter verwendet werden! Der Fang darf nicht kommerziell verwertet werden!
Im übrigen gelten die Verordnungen des Niedersächsischen Fischereigesetztes! Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Biospärenreservat Elbtalaue!
Können Sie in Neuhaus direkt im ...
... erwerben.